Terence Hensley
11.08.2023
519
Terence Hensley
11.08.2023
519
Sterbehilfe ist in der Schweiz verboten. Ein Verfahren, das als "assistierter Suizid" bezeichnet wird, ist jedoch in der Schweiz erlaubt. Sie unterliegt besonderen Gesetzen und Vorschriften. Dieses Verfahren ermöglicht es Menschen mit einer unheilbaren Krankheit oder unerträglichen Leiden, um Hilfe bei der Beendigung ihres Lebens zu bitten.
Um in der Schweiz Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu können, muss eine Person bestimmte Kriterien erfüllen. Sie muss bei klarem Verstand sein und einen eindeutigen und anhaltenden Wunsch haben, ihr Leben zu beenden. Darüber hinaus muss die Person an einer unheilbaren Krankheit leiden, die ein erhebliches Leiden verursacht, oder eine unheilbare Krankheit haben.
Die Schweiz verlangt nicht, dass eine Person ihren Wohnsitz in der Schweiz hat, um Zugang zum assistierten Suizid zu erhalten. Das bedeutet, dass Menschen aus anderen Ländern in die Schweiz kommen können, um diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen. Allerdings wird jeder Fall von den Organisationen, die diese Dienstleistung anbieten, sorgfältig geprüft.
In der Schweiz gelten besondere Bedingungen für die Beihilfe zum Suizid. Die Person muss geistig in der Lage sein, eine informierte Entscheidung zu treffen. Sie muss die Konsequenzen ihrer Entscheidungen verstehen und den klaren und anhaltenden Wunsch haben, ihr Leben zu beenden.
Außerdem muss die Person, die den Suizid wünscht, an einem unheilbaren Leiden oder einer unheilbaren Krankheit leiden. Dies bedeutet, dass die Krankheit nicht wirksam behandelt oder geheilt werden kann. Außerdem verursacht sie erhebliche Leiden oder unerträgliche Schmerzen. Dies muss von medizinischen Fachleuten beurteilt und dokumentiert werden, um sicherzustellen, dass es sich um eine ernsthafte Erkrankung handelt.
Die Entscheidung zum assistierten Suizid muss freiwillig sein und darf nicht durch äußeren Druck oder Zwang beeinflusst werden. Die Person muss ihren Wunsch, ihr Leben zu beenden, über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder äußern und damit zeigen, dass es sich um eine wohlüberlegte und unabhängige Entscheidung handelt.
Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass diese Kriterien je nach Anbieter der Suizidbeihilfe etwas variieren können. Die allgemeinen Grundsätze des gesunden Urteilsvermögens, des unheilbaren Zustands oder der unheilbaren Krankheit, des erheblichen Leidens, der freiwilligen Entscheidung und des Abwägungsprozesses sind in der Schweiz bei der Suizidbeihilfe gleich.
In der Schweiz gibt es mehrere Organisationen, die Suizidbeihilfe anbieten. Diese Organisationen verlangen, dass sich die Menschen einer gründlichen Untersuchung unterziehen, die medizinische und psychologische Gutachten umfassen kann. Sie betonen auch, wie wichtig es ist, dass die Entscheidung freiwillig und gut durchdacht ist.
Nach Abschluss des Abklärungsprozesses stellt die gewählte Organisation der Person die notwendigen Informationen und Empfehlungen zur Verfügung. Dazu kann auch die Verschreibung eines tödlichen Medikaments gehören, das die Person selbständig einnehmen muss. Der eigentliche Akt der Lebensbeendigung wird von der Person selbst vorgenommen.
Das Verfahren umfasst in der Regel Schritte wie:
Es ist wichtig zu wissen, dass der assistierte Suizid in der Schweiz nicht von medizinischem Fachpersonal durchgeführt wird. Stattdessen stellen diese Organisationen die Mittel und die Unterstützung für Menschen bereit, die ihr Leben selbst beenden wollen. Dieser Ansatz unterscheidet sich von der Euthanasie, bei der der Arzt eine tödliche Dosis an Medikamenten verabreicht.
Die Kosten für den assistierten Suizid in der Schweiz können je nach Organisation und Dienstleistung variieren. In der Regel fallen Mitgliedsbeiträge, Beratungshonorare und zusätzliche Kosten für das Verfahren an. Die Gesamtkosten können zwischen einigen hundert und mehreren tausend Franken liegen.
Obwohl der assistierte Suizid in der Schweiz legal ist, muss man sich darüber im Klaren sein, dass es sich um ein komplexes und emotionsgeladenes Thema handelt. Das Land verfügt über strenge Vorsichtsmaßnahmen und Richtlinien, um sicherzustellen, dass das Verfahren ethisch einwandfrei ist und die Autonomie des Einzelnen respektiert.
Das Schweizer Strafgesetzbuch stellt den assistierten Suizid nicht unter Strafe. Allerdings nur, wenn sie nicht durch Eigeninteresse motiviert ist. Das bedeutet, dass die Beihilfe zum Suizid als legal gilt, solange sie nicht aus Eigeninteresse erfolgt, beispielsweise aus finanziellen Gründen.
Die Rechtmäßigkeit des assistierten Suizids in der Schweiz wurde durch mehrere Präzedenzfälle und Gerichtsentscheidungen bestätigt. Das Schweizerische Bundesgericht hat das Recht auf Beihilfe zum Suizid stets bestätigt, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Die Schweiz unterscheidet zwischen assistiertem Suizid und Euthanasie. Sterbehilfe, die die direkte Verabreichung einer tödlichen Dosis von Medikamenten durch einen Arzt beinhaltet, ist in der Schweiz nicht erlaubt. Bei der Beihilfe zum Suizid wird einer Person die Möglichkeit gegeben, ihr Leben selbst zu beenden, und es ist die Person, die diese Handlung vornimmt.
Erfahrungsberichte