Terence Hensley
09.09.2024
193
Terence Hensley
09.09.2024
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Ab dem 1. Januar 2025 werden in der Schweiz die Kinder- und Ausbildungszulagen erhöht: Die Kinderzulagen steigen von 200 auf 215 Franken pro Monat und die Ausbildungszulagen von 250 auf 268 Franken. Dies ist die erste Erhöhung seit 2009, als das Familienzulagengesetz (FamZG) verabschiedet wurde. Die Änderungen sind auf den Anstieg des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) zurückzuführen, der seit Anfang 2024 um 5 Punkte gestiegen ist, was eine Anpassung der Beträge an den LIK und die AHV-Renten auslöste.
In den Kantonen, in denen heute Mindestbeträge ausbezahlt werden, kommt es zu automatischen Erhöhungen: Sieben Kantone (Zürich, Glarus, Solothurn, Basel-Land, Aargau, Thurgau und Tessin) erhöhen die Kinderzulagen und sechs (Zürich, Glarus, Solothurn, Basel-Land, Aargau und Tessin) die Erziehungszulagen. In Kantonen, in denen die aktuellen Beträge die neuen Mindestwerte übersteigen, kann es jedoch zu keiner Erhöhung kommen.
Ab 2025 werden die Renten für Rentner und Bezüger von Invalidenleistungen (IV) leicht erhöht. Der Bundesrat hat der Preis- und Lohnentwicklung Rechnung getragen und die Renten um 2,9% erhöht. So steigt die minimale AHV/IV-Rente von 1'225 auf 1'260 Franken pro Monat und die maximale von 2'450 auf 2'520 Franken, bei voller Beitragsdauer. Der Mindestbeitrag zur AHV/IV für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige steigt von 514 auf 530 Franken pro Jahr, der Mindestbeitrag zur freiwilligen AHV/IV von 980 auf 1010 Franken.
Die Rentenanpassung führt zu Mehrkosten von rund 1,67 Milliarden Franken: Davon entfallen 1,48 Milliarden Franken auf die AHV, wobei der Bund 20,2% der Kosten, also rund 300 Millionen Franken, übernimmt. Weitere 185 Millionen Franken werden für die IV benötigt, allerdings ohne zusätzliche Kosten für den Bund, da der Bundesbeitrag an die IV unabhängig von den Versicherungskosten ist.
Der Entscheid wird auch Auswirkungen auf die obligatorische berufliche Vorsorge haben. Der Koordinationsabzug in diesem System wird von 25'725 auf 26'460 Franken und die Eintrittsschwelle von 22'050 auf 22'680 Franken erhöht. Der maximal zulässige Steuerabzug in der gebundenen Selbstvorsorge (3. Säule) erhöht sich für Versicherte mit einer zweiten Säule von 7'056 auf 7'258 Franken und für Versicherte ohne zweite Säule von 35'280 auf 36'288 Franken.
Die Ergänzungs- und Übergangszulagen werden ebenfalls erhöht, um die Grundbedürfnisse des Lebens zu decken. Für Alleinstehende steigt der Jahresbetrag auf 20'670 Franken (statt bisher 20'100 Franken) und für Ehepaare auf 31'005 Franken (statt bisher 30'150 Franken). Die Zulage für Kinder über 11 Jahren beträgt 10'815 Franken und für Kinder unter 11 Jahren 7'590 Franken. Diese Änderungen bei den Ergänzungs- und Übergangsleistungen der AHV/IV kosten den Bund rund 11 Millionen Franken und die Kantone 6 Millionen Franken.
Der Bundesrat hat die Höchstbeträge der Mietzinse, die bei der Berechnung der Ergänzungs- und Übergangsleistungen berücksichtigt werden, sowie die Pauschalbeträge für Unterhaltskosten und Heizkosten erhöht. Diese Massnahmen kosten 35 Millionen Franken: 22 Millionen werden vom Bund und die restlichen 13 Millionen von den Kantonen finanziert. Ausserdem wurden die Abzüge für Erwerbseinkommen erhöht, was 11 Millionen Franken kosten wird: 7 Millionen werden vom Bund und 4 Millionen von den Kantonen übernommen.
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