Terence Hensley
05.08.2024
206
Terence Hensley
05.08.2024
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Die Änderung des Gesetzes über die berufliche Vorsorge, über die am 22 September 2024 abgestimmt wird, löst das Problem der enormen Kosten für die Verwaltung der Pensionskassen nicht. Dies sagte der ehemalige Preisüberwacher und Ökonom Rudolf Stram in einem Interview mit Blick. Um sie zu senken, braucht es seiner Meinung nach mehr Transparenz. Er schätzt diese Kosten auf 8,6 Milliarden Franken pro Jahr, wovon 80 Prozent durch die Vermögensverwaltung im Finanzsektor aufgefressen werden.
"Die obligatorische Pensionskasse ist zu einem Selbstbedienungsladen für Banken und Hedgefonds geworden", kritisiert der Politiker. Die Finanzindustrie berechnet den Pensionskassen Bankgebühren, Depotgebühren, Maklerprovisionen, Transaktionskosten und Stempelgebühren. Im Durchschnitt machen die Vermögensverwaltungskosten 0,56 Prozent der Kapitalanlagen aus, aber - so Stram - "die Spanne der Zahlen ist sehr groß".
Während große Fonds wie die BVK und die Publica für die Angestellten des Kantons Zürich und des Bundes nur 0,2 bis 0,3 Prozent ausmachen, sind es bei mehreren kleineren Fonds 0,8 und 1,2 Prozent, was "zu viel ist", so Stram. Renteninvestitionen können nicht mit Private Equity verglichen werden, denn "institutionelle Anleger investieren Millionen, das würde die Verwaltungskosten senken", argumentiert der Beamte.
Insgesamt verwalten in der Schweiz 1.400 Pensionskassen und Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (BVG) rund 1,2 Billionen Franken an Vorsorgegeldern. Daher seien selbst kleine Verbesserungen für die Versicherten von Bedeutung, betont der Ökonom. Die geplante Reform des BVG wird das administrative Problem jedoch nicht lösen. "Damit die Kosten sinken, braucht es Transparenz, um Wettbewerb zwischen den Kassen zu schaffen und Druck auf die Kassenvorstände und Vermögensverwalter auszuüben", sagt er.
Nach Ansicht des ehemaligen Preisüberwachers wird das Kostenbewusstsein der Versicherten und der Pensionskassen steigen und die Finanzindustrie wird gezwungen sein, günstigere Lösungen anzubieten. Der Schweizerische Pensionskassenverband (ASIP) spricht sich jedoch gegen mehr Transparenz aus. Insbesondere könnte das Bundesamt für Statistik (BFS) in seiner jährlichen Pensionskassenstatistik die Gesamtkosten jeder Pensionskasse als eine einzige Vergleichsgrösse ausweisen, sagt der Politiker. Dazu brauche es nicht einmal ein neues Gesetz, eine Weisung oder ein Erlass des Bundesinnenministeriums für das BFS würde genügen.
Der Parlamentarier ist zwar der Meinung, dass die BVG-Reform positive Elemente enthält, wie zum Beispiel die Erhöhung der Renten für Arme und Teilzeitbeschäftigte, wovon vor allem Frauen profitieren werden, aber er hält die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent nicht für notwendig. "Die Senkung des Umwandlungssatzes wurde vorgenommen, um die Umverteilung von den Jungen zu den Alten zu stoppen. Nach der Änderung der Zinssätze findet dies aber nicht mehr statt", sagt der Parlamentarier.
Als die Schweizerische Nationalbank (SNB) Negativzinsen festsetzte, trafen diese Strafzinsen die grossen Spareinlagen der Älteren viel härter als die der Jungen. Doch nun liegt der Leitzins bei 1,25 Prozent und die Rentner finanzieren ihre Rente wieder selbst. Die Älteren zahlen jetzt sogar ein wenig für die Renten der aktiven Sparer.
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