Terence Hensley
12.02.2024
339
Terence Hensley
12.02.2024
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Obwohl die Schweiz vor zehn Jahren das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) unterzeichnet hat, ist der Zugang zur Kultur für Menschen mit Behinderungen noch nicht selbstverständlich. Mehrere Verbände arbeiten daran, die Mängel des Systems zu beheben.
Der Besuch von Konzerten, Theatern, Kino und Oper ist ein grundlegendes Menschenrecht. Für viele Menschen in der Schweiz sind diese Aktivitäten eine Selbstverständlichkeit, für andere bleiben sie jedoch eine Utopie. Abgesehen von den architektonischen Barrieren und den Kosten für die Teilnahme, die einen Teil der Bevölkerung davon abhalten, an kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen, werden spezifische Maßnahmen zur Barrierefreiheit für Menschen mit sensorischen Beeinträchtigungen immer noch zu wenig bekannt gemacht.
Im Gegensatz zu Frankreich, wo die Kultureinrichtungen seit 2005 gesetzlich verpflichtet sind, die Zugänglichkeit für ihr gesamtes Publikum zu berücksichtigen, ist dieses Thema in der Schweiz noch nicht Teil einer nationalen Strategie. Das Kulturgesetz 2025-2028, das die kulturpolitische Ausrichtung des Bundesrates für die nächsten vier Jahre festlegt, legt keinen ausreichenden Schwerpunkt auf die Gewinnung eines behinderten Publikums, argumentiert die Organisation Pro Infirmis, die ein Positionspapier veröffentlichte, als das Gesetz im Juni 2023 zur Diskussion stand.
Das Bundesamt für Kultur (BAK) erklärte auf Anfrage: "Die Kulturbotschaft ist eine sehr breite politische Leitlinie, die vom Parlament, d.h. von allen politischen Parteien, genehmigt werden muss und die die finanzielle Grundlage für die Kulturpolitik bildet. Erst nach der Verabschiedung der Botschaft werden konkrete Massnahmen ergriffen", erklärt Miriam Schleiss, Leiterin der Abteilung Kulturelle Partizipation beim BAK.
Die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung, wie die Frage der Frauenquote zur Gleichstellung, stößt in der Bevölkerung nicht auf einhellige Zustimmung. Frankreich ist sicherlich ein Modell, aber kein ideales. Yann Griset, Präsident von SurdiFrance, dem französischen Verband der Hörgeschädigten und Gehörlosen, ist der Meinung, dass es noch viel zu tun gibt. "Wenn ich eine Note geben müsste, würde ich sagen: fünf von zehn. Das ist nicht außergewöhnlich. Es bedeutet, dass wir Fortschritte machen, aber wir können noch besser werden."
Im September 2023 veröffentlichte Pro Infirmis, eine Dachorganisation, die sich für die Selbstbestimmung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen einsetzt, die Ergebnisse ihrer ersten Umfrage unter den 22% der Schweizer Bevölkerung, die sie vertritt. Zwei von fünf Personen fühlen sich in der Teilnahme an kulturellen Aktivitäten eingeschränkt.
Die Teilhabe an kulturellen Aktivitäten ist auch in der UN-Behindertenrechtskonvention (CRPD) verankert, die die Schweiz 2014 unterzeichnet hat. Laut Nicole Grieve, Leiterin der inklusiven Kultur bei Pro Infirmis in der Romandie, soll ein UN-Ausschuss eine Bilanz der Konvention ziehen. "Wir befinden uns immer noch in einer Sackgasse, wenn es um die öffentliche Finanzierung von Vielfalt und Inklusion in der Kultur geht. Die Kantone wenden sich an die Städte, die Städte an den Bund, alle wenden sich an die Stiftungen", beklagte sie.
Der Dienst "Inklusive Kultur", der auf nationaler Ebene tätig ist, wurde 2016 von Pro Infirmis ins Leben gerufen, um Institutionen beim Übergang zu barrierefreien und inklusiven Programmen und Infrastrukturen zu informieren und zu unterstützen. Inzwischen haben mehr als 80 Institutionen und Veranstaltungen ein Zeichen erhalten, um ihre Bemühungen in diese Richtung zu würdigen. Am Ende des Förderzeitraums wurde über die Fortsetzung des Projekts diskutiert: Von nun an wird der Dienst mit einem reduzierten Team und einem neu ausgerichteten Angebot fortgeführt.
Die Frage der Finanzierung zieht sich wie ein roter Faden durch die verschiedenen Stellungnahmen, die sich für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen im kulturellen Bereich einsetzen. "Seit acht Jahren bietet Pro Infirmis ihren Partnern eine kostenlose Fachberatung an. Eigentlich sollte jede Fachberatung endlich kostenpflichtig sein", sagt Stephanie Zufferey, Vorstandsmitglied von Pro Infirmis.
Zweitens ist eine inklusivere Gesellschaft in erster Linie eine Aufgabe für Behörden und Gemeinden, und unser Verein hat dazu den Anstoss gegeben. Deshalb muss die öffentliche Hand und damit der Bund eine aktivere finanzielle Rolle übernehmen".
Während sie darauf warten, dass ihre Rechte garantiert werden, können Menschen mit Behinderungen auf eine Reihe von lokalen, regionalen und überregionalen Vereinigungen zählen, die sie zu kulturellen Veranstaltungen einladen. Filmvorführungen mit Audiodeskription, taktile und beschreibende Führungen in Museen, Übertitel im Theater sind nur einige der landesweit organisierten Aktivitäten.
In Lausanne hat die Sinfonietta Massnahmen ergriffen, um gehörlosen und schwerhörigen Zuhörern den Besuch von Konzerten während der Saison zu ermöglichen, indem sie sie mit vibrierenden Westen ausgestattet hat.
Neben der Notwendigkeit der Inklusion betont Stephanie Zufferey, wie wichtig es ist, die Einstellung der Menschen gegenüber Behinderungen in einem breiteren gesellschaftlichen Kontext zu ändern. Sie verweist auf die Art und Weise, wie die Gesellschaft Behinderung sieht, was die Legitimität der Teilnahme von Menschen mit Behinderung an kulturellen Veranstaltungen in Frage stellt. "Man kann jede Art von Kulturvermittlung organisieren. Wenn die Person selbst sich nicht berechtigt fühlt, teilzunehmen, wird sie nicht kommen".
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